Losgelassenheit

aus dem ABC der Pferdeausbildung

Taktreine, also natürliche Bewegung ist die Voraussetzung für das Erreichen der Losgelassenheit, ebenso wie die Losgelassenheit der Garant für sicheren Takt ist.

Losgelassenheit ist erreicht, wenn sich das Pferd auf beiden Händen sicher stellen und biegen lässt. Die beidseitig gleichermaßen abrufbare Längsbiegung, d.h. Dehnung der seitlichen Muskulatur, führt zur Hergabe der Oberlinie, woraufhin das Pferd den Hals fallen lässt. Die Wirbelsäule schwingt locker durch, was einerseits spürbar wird durch die erhöhte Elastizität (Lockerheit in den Gelenken), andererseits sichtbar durch den locker pendelnden Schweif. Das gleichmäßige durch-den-Körper-Arbeiten führt zu Atmen im Takt und zufriedenem Abschnauben, die Ohren des Pferdes bewegen sich interessiert und lebhaft.

Mangelnde Losgelassenheit äußert sich entsprechend durch Schweifschlagen, angelegte Ohren, und auch Schlauchgeräusche, Stöhnen oder heftiges, gestresstes Schnauben sind keine guten Anzeichen.

Biegung in Dehnung in der Trabarbeit

Längsbiegung im Trab auf der rechten Hand. Das innere Hinterbein fußt zum Schwerpunkt.

Beritt führt zur Verbesserung der Losgelassenheit, Hergabe der Oberlinie im Galopp

Losgelassenheit im Galopp: Hergabe der Oberlinie, locker fallender Schweif und gute Maultätigkeit.

Mangelhafte Losgelassenheit und die Folgen

Häufige Ursachen für mangelnde Losgelassenheit sind z.B. übereiltes Grundtempo (siehe Takt). Das sogenannte „Schicken“ jagt das Pferd aus der Hinterhand heraus, es wird auseinandergetrieben statt dass die Hinterhand nach vorn zum Schwerpunkt herangetrieben wird. Aber auch zu langsames Reiten, häufig verbunden mit einer schleppenden Hinterhand, lässt ein Pferd aus Mangel an Grunddynamik nicht zur Losgelassenheit kommen.

Das Einengen des Halses durch zu straffe Zügelführung unterbindet ebenfalls das freie Schwingen der Wirbelsäule, weswegen ein martialisches „Durchstellen“ des Pferdes kein sinnvolles Vorgehen zum Erlangen der Losgelassenheit ist (bedingungsloser Gehorsam lässt sich dadurch allerdings leider sehr wohl erreichen).

Da die Längsbiegung wesentlicher Bestandteil der Losgelassenheit ist, ist ein ein- oder womöglich beidseitiges nicht-Erreichen der Biegung ein Indiz für unzureichende Losgelassenheit. Willige Längsbiegung beinhaltet zudem sichere Genickkontrolle, da die Stellung ein Teil der Biegung ist.

Die Losgelassenheit sollte während der gesamten Arbeitseinheit erhalten bleiben und darf zwischenzeitlich gerne durch ein Abrufen der Dehnungshaltung überprüft werden. Überforderung während der Arbeitsphase kann die Losgelassenheit schnell zunichte machen, ebenso wie inadäquate Einwirkung.
Das Erreichen der Losgelassenheit zeigt, dass das Pferd locker im Rücken und den Gelenken ist, bedeutet allein jedoch noch nicht, dass die Hinterhand hinreichend aktiv ist und der Rücken des Pferdes arbeitet.

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